Covid - Regelungen an Schulen:
- Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
- Maskenpflicht für SchülerInnen außerhalb des Klassenraums.
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Auch bleibt die bestehende Regelung hinsichtlich der Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts aufrecht (zumindest zwei PCR- oder drei Antigen-positive SchülerInnen
innerhalb von drei Kalendertagen). Sofern für Klassen der ortsungebundene Unterricht angeordnet wird, stehen für die SchülerInnen dieser Klassen zumindest bis 31. März 2022 auf freiwilliger Basis die
kostenlosen Testmöglichkeiten in den BITZ, in Apotheken und die Spar-Gurgeltests „Gurgeln daheim“ zur Verfügung.
- Ergibt sich bei einer Schülerin/einem Schüler ein positives Antigen-Testergebnis, ist von den Erziehungsberechtigten 1450
anzurufen.
- Ergibt sich bei einer Schüler/einem Schüler ein positives PCR-Testergebnis, ist abzuwarten, bis sich die zuständige Gesundheitsbehörde
(Magistrat/Bezirkshauptmannschaft) bei den Erziehungsberechtigten meldet. Es ist jedenfalls nicht 1450 anzurufen.