Wie erfolgt die Einschreibung in die Volksschule Kittsee
Wer ist aufzunehmen ?
- Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden
1. September.
- Kinder, die im Gemeindegebiet von Kittsee bzw der Gemeinde Edelstal (d.h. im Sprengel) ihren Wohnsitz haben.
- Kinder, die die körperliche und geistige Eignung für eine Aufnahme aufweisen (bei Nichtzutreffen erfolgt - sollte es sich nicht um eine
Schulunfähigkeit aufgrund eines körperlichen Gebrechens etc. handeln - die Aufnahme in die Vorschulstufe. Das bedeutet, dass Kinder, auch wenn eine Aufnahme im regulären Sinn nicht möglich
ist, nach dem Lehrplan der Vorschule unterrichtet werden müssen. Das sind die Grundlagen nach den geltenden österreichischen Schulrechtgesetzen.
- Das Nichtbeherrschen der deutschen Sprache ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Aufnahme. Es muss allerdings eine
Einstufung als außerordentlicher Schüler vorgenommen werden. Das bedeutet lediglich, dass das Kind kein Zeugnis, sondern eine Schulbestätigung erhält, was aber gleichbedeutend wie ein Zeugnis für die
Anrechnung des Schuljahres ist. Das Kind wird dadurch vor einer eventuellen negativen Beurteilung geschützt.
Welche Unterlagen benötigen Sie ?
- Geburtsurkunde (wenn Geburt des Kindes nicht im Inland - Geburtsurkunde muss nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (es genügt der Reisepass bzw. wenn das Kind im Pass der Eltern eingetragen ist)
- Meldezettel (registration document) von der Gemeinde von Ihrem Kind und von den Eltern
!!
- Gültige e - card (liegt diese nicht vor, wird ein Ersatzkennzeichen angelegt)
- Taufschein, falls vorhanden
- Schüler - Stammblatt - ausgefüllt (Felder, bei denen Sie Rückfragen haben lassen Sie bitte frei) - dieses erhalten Sie vor der regulären
Einschreibung in die 1. Schulstufe (es kann aber auch, wenn nötig, per e-mail an Sie zugesandt werden)
- Falls Sie Zeugnisse von einer Schule, die Ihr Kind ev. schon vorher besucht hat, besitzen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
- Sonstige Unterlagen (ärztliche Atteste etc.) - falls Ihr Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die für den Klassenlehrer wichtig sind
- Nach den Bestimmungen des Schulrechtes hat Ihr Kind (nach Tunlichkeit) bei der Einschreibung anwesend zu sein.