Wie erfolgt die Einschreibung in die Volksschule Kittsee
Wer ist aufzunehmen ?
- Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden
1. September.
- Kinder, die im Gemeindegebiet von Kittsee bzw der Gemeinde Edelstal (d.h. im Sprengel) ihren Wohnsitz haben.
- Kinder, die die körperliche und geistige Eignung für eine Aufnahme aufweisen (bei Nichtzutreffen erfolgt - sollte es sich nicht um eine
Schulunfähigkeit aufgrund eines körperlichen Gebrechens etc. handeln - die Aufnahme in die Vorschulstufe. Das bedeutet, dass Kinder, auch wenn eine Aufnahme im regulären Sinn nicht möglich
ist, nach dem Lehrplan der Vorschule unterrichtet werden müssen.
- Das Nichtbeherrschen der deutschen Sprache ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Aufnahme. Es muss allerdings eine
Einstufung als außerordentlicher Schüler vorgenommen werden. Das bedeutet lediglich, dass das Kind kein Zeugnis, sondern eine Schulbesuchsbestätigung erhält, was aber gleichbedeutend wie ein Zeugnis
für die Anrechnung des Schuljahres ist. Das Kind wird dadurch vor einer eventuellen negativen Beurteilung geschützt.
Welche Unterlagen benötigen Sie ?
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Kittsee oder Edelstal des Kindes und des Erziehungsberechtigten!!
- e - card
- Taufschein, falls vorhanden
- Falls Sie Zeugnisse von einer Schule, die Ihr Kind ev. schon vorher besucht hat, besitzen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
- Sonstige Unterlagen (ärztliche Atteste etc.) - falls Ihr Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, die für den Klassenlehrer wichtig sind